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Mehrgenerationenleben einst auf dem Lande
(Jänickendorfer Senioren berichten dazu am 23. Juni 2016 aus ihrem Leben)
Jänickendorf 1930 bei Familie Krausnick
1910 Jänickendorf – Haus Bernebey – Say
Das Zusammenleben mehrerer Generationen „unter einem Dach“ war einst auf dem Lande eine Selbstverständlichkeit. Betrachtet man die Häuser entlang der Alten Hauptstraße in unserem Dorf, sieht man schon vom Baustil her, dass auf der einen Seite von der Haustür aus nur ein Zimmer gebaut ist, während sich auf der anderen Seite mehrere Räumlichkeiten nebeneinander befinden.
Haus Schneider 1830 (1977 abgerissen - heute KiTa) und Haus Wernitz 1906
Es wurde also schon beim Errichten des Hauses ein „Altenteil“ vorgesehen. Das heißt es war Tradition, dass Eltern/Großeltern bis zu ihrem Ableben gemeinsam mit ihren Kindern und Enkelkindern, manchmal sogar Urenkeln, gemeinsam in einem Haus lebten. Die Arbeiten, die im Haushalt und auf einem Bauernhof anfallen, wurden auf die Generationen aufgeteilt. Die leichteren Arbeiten wurden den „Alten“ und oft auch den weiblichen Familienangehörigen zugeteilt, während die schwerer körperliche Arbeit – vor allem aber die Tätigkeiten auf dem Felde – durch die Männer bewältigt wurde. Der Bauer leitete auf dem Hof die gesamte Außenwirtschaft; die Bestellung der Felder, Saat und Ernte. Die Frau aber betreute das Haus, den Garten und zum Teil auch den Stall. Die Bäuerin wirkte zunächst in der Küche, sie sorgt dafür, dass zu jeder Mahlzeit ein kräftiges Essen auf dem Tisch steht, wobei vor allem das verwertet wurde, was auf dem eigenen Boden wächst. Sie hielt das Haus, zum Teil mit weiblichen Hilfskräften, sauber. Aber auch die Betreuung des Geflügels, der Hühner, Enten und Gänse gehörten zu den Aufgaben der Bäuerin. Sie mussten gefüttert, der Stall gesäubert und die Eier eingeholt werden. Im Frühling und im Sommer kam noch das Aufziehen der kleinen Küken hinzu. Im Herbst ging es dann ans Schlachten des Geflügels, die Gänse wurden gerupft, denn ihre Federn benötigte man für wärmende Federbetten. Auch an der Betreuung des Großviehs hatte die Bäuerin oftmals ihren Anteil: Sie hatte die Schweine zu füttern und die Aufzucht der Ferkel lag in ihrer Hand.
1932 Erna Wernitz bei der Ferkelaufzucht (links) und Alwine Wernitz beim Rüben schneiden (rechts)
Auch um die Kälberaufzucht kümmerte sie sich meist allein und wo es an Arbeitskräften zum Melken fehlte, musste sie morgens und abends die Kühe melken. Wenn während der Erntezeit auf dem Feld und in der Scheune jede Hand gebraucht wurde, wie beim Einbringen des reifen Getreides oder Heues war ebenfalls die Hilfe der Bäuerin gefragt. Bei den genannten Tätigkeiten wurde die junge Bäuerin von der Großmutter unterstützt. In derer Verantwortung, häufig auch bei den älteren Geschwistern, lag meist auch die Betreuung der Kinder. Familie Zoberbier 1934 bei der Erbsenernte
Waren Arbeiten im Garten oder auf dem Acker nötig, nahm man die kleinen Kinder mit und setzte sie dort in eine Kiepe oder in die Ackerfurche. Ein Stück trockenes Brot in die Hand – und die Kleinen waren beschäftigt. Gefährlich war es, wenn sich auf dem Grundstück ein „Toteisloch“ (bei uns hier unter der Bezeichnung „Röthe“ bekannt) befand, das ein Ergebnis der Eiszeit ist. Durch die Erwärmung der Erde begannen die Gletscher zu schmelzen. Dabei lösten sich hin und wieder riesige Eisbrocken und blieben liegen. Sie wurden durch das Schmelzen der Gletscher, deren Wasser Geröll, Ton und Lehm mit sich führte, abgedeckt. Die anhaltende Erwärmung führte zum völligen Abschmelzen der Gletscher. Die sich in dem Gletscherwasser befindenden Feintone befestigten die entstandenen „Toteislöcher“ nach und nach, so dass sich darin Regenwasser sammeln konnte. Es bildeten sich große Wasserlöcher, die in unserer Gegend unter dem Namen Röthen bekannt sind und auf fast jedem Gehöft anzutreffen waren. Diese sind zum Teil bis 1,80 m tief. Genutzt wurden sie zum Einweichen der Stängel bei der Leinenherstellung. Ließ die Bäuerin die Kleinkinder auch nur für einen kurzen Augenblick unbeobachtet, passierte es, dass die Kleinen zu den Röthen liefen, hinein fielen und ertranken. Das passierte in Jänickendorf nicht nur einmal.
Während die Bäuerin über das ganze Jahr hindurch zum größten Teil die gleichen Arbeiten zu verrichten hatte, ist die Arbeit des Bauern im Jahresverlauf stärker wechselnd. Die Feldarbeit beginnt für ihn im Frühjahr, wenn die gefrorene Erde aufbricht bis spät in den Herbst, wo die letzte Wintersaat in die Erde gebracht wird. Die Erntezeit ist für ihn jedoch die arbeitsreichste im ganzen Jahr. Mit dem ersten Frost beginnt für ihn dann eine ruhigere Zeit.
1932 Pflügen mit Zweischarpflug, Eggen und beim Walzen
1930 beim Säen, beim Wetzen der Sense und beim Getreide mähen
Binden von Getreidegarben und die Arbeit ist geschafft
Es bestand einst auch eine feste Gemeinschaft zwischen dem Bauer, seiner Familie und dem Gesinde. Gefrühstückt wurde erst, wenn das Vieh gefüttert war. Der Bauer saß meist am Tischende, neben ihm seine Frau und seine Kinder sowie die Alten. Daneben saßen die Knechte und Mägde, sofern es üblich war mit ihnen am gleichen Tisch zu essen. Früher war es häufig so, dass die ganze Tischrunde, wenn sie nicht zu groß war, aus einer Schüssel aß. Gab es Kartoffeln, so wurden diese auf ein weißes Tuch in die Mitte des Tisches geschüttet. Die Speisen waren auch nicht so abwechslungsreich wie heute. Vielfach gab es eine festgelegte wöchentliche Folge, die sich immer wiederholte. Ein Sprichwort sagt: “Wat de Bur ni kennt, das fritt he ni!“ (Was der Bauer nicht kennt, dass frisst er nicht) Es wurde also meist auf überlieferte Gerichte zurück gegriffen, die sich bewährt hatten und eigene Erzeugnisse waren. Während der Mahlzeiten besprach man die anliegenden Arbeiten des Tages. Wurden die Hinweise der Alten übergangen, scheuten sie sich nicht ihre Meinung trotzdem zu sagen: “Wenn ich nichts mehr zu sagen habe, brauch ich auch nichts mehr zu tun!“
1936 Bauer Ziehe und W. u. August Nitsche mit Enkel
Abends, nach getaner Arbeit, setzte man sich auf die vor fast jedem Haus stehende Gartenbank zum Ausruhen; aber auch um ein Schwätzchen mit dem auf der anderen Straßenseite sitzenden Nachbar oder den Vorbeikommenden zu halten. Störenden Autolärm wie er heute in fast jedem Dorf zu hören ist, gab es damals noch nicht. So sprachen sich die neuesten Nachrichten im Dorf schnell herum.
Übergab der Bauer den Hof einem seiner Erben, zog er als sogenannter „Altsitzer“ ins „Altenteil“. Das bestand aus einer Stube und einer kleinen Kammer. Bevor der Umzug ins Altenteil erfolgte, sicherten sich die „Alten“ ihren Lebensabend im Haus der Kinder schriftlich ab. Das war notwendig, da sie keine Rente zu erwarten hatten und sich gewiss sein mussten, auf ihre alten Tage nicht hungern und frieren zu müssen oder gar vom Hof gejagt zu werden, aber auch würdevoll ihre letzte Ruhestätte zu finden.
Hier ein Beispiel eines Überlassungsvertrages aus dem Jahre 1930:
Es überläßt der Büdner und Maurer August Künisch den ihm gehörigen im Grundbuch von Jänickendorf band 3 Nr. 61 verzeichneten Grundbesitz nebst lebendem und totem Inventar an seinen leiblichen Sohn den Maurer Walter Künisch in Jänickendorf für den verabredeten Preis von 3.000 RM . Sagen: dreitausend Reichsmark.
Der Ueberlasssungspreis wird, wie in folgt belegt: Der Veräußerer überweist den Ueberlassungspreis von ----- 3000. RM. Sage „Dreitausend Reichsmark“ als anteiliges Erbteil an seinen Sohn, den Werkzeugmacher Erich Künisch in Jänickendorf mit der Verpflichtung davon den Pflichtbetrag von 500 RM an seine Schwester verehelichte Koreel, Erna geb. Künisch in Jänickendorf abzugeben – alles zahlbar in 2 Jahren unverzüglich ohne Eintragung in das Grundbuch.
Der Erwerber verpflichtet sich, an seine Eltern, den Veräußerer und dessen Ehefrau Pauline Künisch, geborene Krüger in Jänickendorf folgenden Altenteil lebenslänglich zu gewähren:
- als Auszugswohnung die Stube links vom Flur. Der Eingang zur Auszugswohnung geht vom Hofe aus und den daran stoßenden Kellerboden, den Boden über der Wohnstube und den Kellerraum unter der Kellertreppe.
- Die Mitbenutzung des Brunnens und des Abortes, der Küche und des Haus- und Wirtschaftsgerätes.
- Den Aufenthalt auf der ganzen Wirtschaft.
- Holz und Kiehn, dazu Kohlen zum Kochen und Heizen, von der Wirtschaft eingemachte Vorräte nach Bedarf.
- Den dritten Teil des gewonnenen Obstes
- Freies Essen und Trinken am Tische des Erwerbers oder auf Verlangen dem Altsitzer in die Auszugsstube zu liefern.:
jährlich: a) zehn Ctr. Roggen b) fünfzehn Ctr. Gute Esskartoffeln, wöchentlich: ½ kg Butter, gleich 1 Pfund und 1 Mandel Eier, wenn die Hühner vorherige welche legen täglich: ½ Liter Milch jährlich: ein ausgeschlachtetes Schwein von 2 Ctr. Gewicht zu Weihnachten. allfällig: pro Jahr 36 RM Kleider und Taschengeld in monatlichen Raten von 3 RM - I. Rate am 1. Juni 1930 zahlbar.
- Das Recht, Besuche zu empfangen und ihren Sohn bei sich aufzunehmen so lange Letzterer (Erich) unverheiratet ist.
- Freie Wäsche sowie Aufwartung und Pflege im Alter und in Krankheitsfällen,
- sowie freien Doktor und Apotheke.
- Freies Arangement und Begräbnis für den letztlebenden Altsitzer.
Verstirbt ein Altsitzer, dann sind von den Positionen 6 als: Roggen, Kartoffeln, Eier und Schwein nur die Hälfte zu liefern, dagegen ist der gesamte übrige Altenteil an den überlebenden Altsitzer in vollem Umfang zu liefern. Der Jahresumfang des Altsitzers beträgt - 500 RM. Die Eintragung in das Grundbuch wird bewilligt und beantragt. Der Altsitzer ist 64 Jahre und seine Ehefrau ist 65 Jahre alt. Der Altenteil soll erst auf bloße Beibringung der Sterbeurkunden des Berechtigten im Grundbuche wieder gelöscht werden. Die Löschung der Pos. Abtlg. II 11 Nr. 6 auf Grund der 2Ant. wird allfertig beantragt.
Die Steuern und Lasten gehen vor der Auflassung ab an den Erwerber über die Auflassung soll sogleich erfolgen
Die Kosten trägt der Erwerber. Jänickendorf, den 17. April 1930 gez. August Künisch gez. Walter Künisch
Für pensionierte Offiziere hatte Heinrich VIII im 16. Jahrhundert die „Chelsea Pensioners“ gegründet. Reiche Leute zogen sich früher oft in ein Kloster zurück, wo sie bis zu ihrem Tode versorgt wurden. Aber der „kleine“ Mann war auf seine Familie angewiesen. Schwieriger war es deshalb für den ins Rentenalter kommenden Bauer, wenn er keine Erben hatte, denn auch er musste sich beizeiten um seine Altersvorsorge kümmern. Eine Möglichkeit bestand im Verkauf seines Hofes und mit einer schriftlichen Vereinbarung seinen Lebensabend auf demselben abzusichern. Dass solch ein Abkommen viel detaillierter sein musste als mit einem Sohn oder einer Tochter als Nachfolger ist verständlich. Hier Auszug eines Kaufvertrages des Bauern August Wernitz an seinen Neffen Eduard Wernitz aus dem Jahre 1897
Auszug Kaufvertrag Grundstück Wernitz/Bölke 25. Januar 1897
187,00 M (Einhundertsiebenundachtzig Mark) Stempel einschließlich die zur Beglaubigung erforderlichen 1,50 Mark sind als Gerichtskosten berechnet. Luckenwalde, den 25. Januar 1897 Delahon; Gerichtsschreiber
Nachstehende Verhandlungen:
Verhandelt Luckenwalde, den 22. Januar 1897 In der Hypothekensache des Hypothekenbuches von Jänickendorf Band XIV A N 32 Blatt 257 sind am heutigen Tage erschienen: 1, der Kossäth August Wernitz 2, dessen Ehefrau, Caroline Emmermacher beide zu Jänickendorf wohnhaft, 3, deren Neffe Eduard Wernitz, zur Zeit in Frankenförde wohnhaft, letzterer leiblicher Sohn der verehelichten Halbhüfnerfrau Auguste Wullschläger geb. Wernitz zu Frankenförde gegen die Person und Verfügungsfähigkeit stehen Bedenken nicht entgegen. Die Erschienenen zu 1 und 3 sind schlossen nachstehenden Kaufvertrag ab
§ 1. Der Kossäth August Wernitz verkauft hiermit an seinen Neffen Eduard Wernitz das im Grundstück von Jänickendorf Band XIV A N0 32 verzeichnete Kossäthengut nebst Zubehör sämtlichen Haus und Wirtschaftsgerät lebenden und todten Inventarstücken, jedoch mit Ausnahme einer Kuh für 15000 Mark geschrieben Fünfzehntausend Mark, vom 1. Januar 1898 ab.
§ 2. Das Kaufgeld mit Fünfzehntausend Mark wird am 1. Juli 1898 baar bezahlt.
§ 3. Die auf dem veräußerten Kossäthengute ruhenden Lasten und Abgaben sind dem Käufer bekannt.
§ 4. Käufer macht sich verbindlich dem Verkäufer und dessen Ehefrau, was diese hiermit annimmt, lebenslänglich und unentgeldlich nachstehenden Auszug zu gewähren: 1, jährlich 10 Scheffel Roggen, 4 Scheffel Hafer, 9 kg Salz. 2. Benutzung der Wiese und des Landes bis an die mittelste Fahre und an die Stiege entlang an Nachbar Nitsches Seite. 3. jährlich 60 Ztr. Kartoffeln, davon die Hälfte gute Eßkartoffeln, und die Hälfte gute Futterkartoffeln. 4. genügend Futter für eine Kuh und gute Streu. 5. einen Stand für die Kuh im Kuhstall vorn links. 6. jährlich zu Johanni 36 Mark zum Ankauf eines Schweines und 30 Mark Kleidergeld. 7. gehauenes Holz und Kiehn nach Bedürfniß mit freier Anfuhr. 8. jährlich den dritten Teil von allem genommenen Obste. 1 Stein reingemachten Flachs. 9. Benutzung des zweiten Schweinestalles für das Schwein. 10. Begräbniß für den zuletzt Lebenden. 11. jährlich 8 Mandel Eier und zwei fette Gänse mit den Federn je 10 Pfd. Fleisch Gewicht 12. Benutzung des Bodens im großen Stalle an der Dorfstraße über der Rollkammer. 13. wenn keine Kuh gehalten wird, wöchentlich ein Stück Butter, alle zwei Monat 1 Mandel Käse, täglich einen Liter Milch 14. Käufer muß die Ländereien bestellen und die Früchte einernten. 15. Benutzung des Ende Landes hinter dem Backofen freie Düngung desselben mit 6 Fuhren Dung, 2 Fuhren Dung zum Pflanzen wo Käufer pflanzt. 16. freie Wäsche, Aufwartung und Pflege im Alter bei Krankheiten und Schwächen. 17. freie Wohnung in der Stube, Benutzung der Küche, der beiden Böden und beiden Keller auf der rechten Seite des Hause und freier Aufenthalt im ganzen Hause. 18. Mitbenutzung der Kammer im Hause 19. Mitgebrauch sämtlicher Haus- und Wirtschaftsgeräte, 20. Freie Besuchsfuhren mit Kutschwagen mit Pferden bespannt und Kutscher versehen. 21. Stirbt einer der Auszügler so sind die unter ad 1. 6. Und 11 angegebenen Gegenstände nur zur Hälfte zugewähren.
Vorstehende Unterschriften haben a, der Kossäth August Wernitz b, dessen Ehefrau Karoline Wernitz geb. Emmermacher beide zu Jänickendorf c, der Kossäth Eduard Wernitz (früher Hüfnersohn) zu Frankenförde nach Feststellung ihrer Person und Verfügungsfähigkeit vor Gericht als ihre eigenhändigen anerkannt. Luckenwalde, den 22. Januar 1897 Königliches Amtsgericht (L.S.) gez. HeineD9
Abschrift für den Kossäth Hier Eduard Wernitz
J. 32/7 zu Frankenförde
Wenn man diese Verträge liest, ist der Inhalt mit heutigen Testamenten oder Verträgen ähnlicher Art nicht mehr zu vergleichen. Die aus dem Arbeitsleben scheidende Generation ist finanziell abgesichert; es gibt die Möglichkeit im betreuten Wohnen oder in einem Alters-/Pflegeheim seinen Lebensabend zu verbringen. Aber die Fürsorge und persönliche Zuwendung, wie es innerhalb einer Familie möglich ist, ist in diesen Einrichtungen einfach nicht gegeben. Aber ich denke auf dem Lande ist das generationsübergreifende familiäre Leben doch heute noch ausgeprägter als in der Stadt und auch die räumlichen Möglichkeiten sind eher vorhanden, um den Eltern und Großeltern das Leben in einem „Mehrgenerationenhaus“ zu ermöglichen.
Dass dabei Toleranz und gegenseitige Achtung eine besondere Rolle spielen – das war sicher auch schon vor 100 Jahren eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Miteinander.
Gisela Bölke Juli 2016
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