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Mehrgenerationenleben

Mehrgenerationenleben einst auf dem Lande

(Jänickendorfer Senioren berichten dazu am 23. Juni 2016 aus ihrem Leben)

02_035 Haus Krausnick _1932
Jänickendorf 1930 bei Familie Krausnick

 04_Haus Bernebee Say Binder 1910
1910  Jänickendorf – Haus Bernebey – Say

Das Zusammenleben mehrerer  Generationen „unter einem Dach“ war einst auf dem Lande eine Selbstverständlichkeit. Betrachtet man die Häuser entlang der Alten Hauptstraße in unserem Dorf, sieht man schon vom Baustil her, dass auf der einen Seite von der Haustür aus nur ein Zimmer gebaut ist, während sich auf der anderen Seite mehrere Räumlichkeiten nebeneinander befinden.
01_004 Haus Schneider 1830 Abriss 1977 heute KITA106_Haus Wernitz 1906














Haus Schneider 1830 (1977 abgerissen - heute KiTa) und Haus Wernitz 1906

Es wurde also schon beim Errichten des Hauses ein „Altenteil“ vorgesehen. Das heißt es war  Tradition, dass Eltern/Großeltern bis zu ihrem Ableben gemeinsam mit ihren Kindern und Enkelkindern, manchmal sogar Urenkeln, gemeinsam in einem Haus lebten.
Die Arbeiten, die im Haushalt und auf einem Bauernhof anfallen, wurden auf die Generationen aufgeteilt. Die leichteren Arbeiten wurden den „Alten“ und oft auch den weiblichen Familienangehörigen zugeteilt, während die schwerer körperliche Arbeit – vor allem aber die Tätigkeiten auf dem Felde – durch die Männer bewältigt wurde.
Der Bauer leitete auf dem Hof die gesamte Außenwirtschaft; die Bestellung der Felder, Saat und Ernte. Die Frau aber betreute das Haus, den Garten und zum Teil auch den Stall.
Die Bäuerin wirkte zunächst in der Küche, sie sorgt dafür, dass zu jeder Mahlzeit ein kräftiges Essen auf dem Tisch steht, wobei vor allem das verwertet wurde, was auf dem eigenen Boden wächst. Sie hielt das Haus, zum Teil mit weiblichen Hilfskräften, sauber. Aber auch die Betreuung des Geflügels, der Hühner, Enten und Gänse  gehörten zu den Aufgaben der Bäuerin. Sie mussten gefüttert, der Stall gesäubert  und die Eier eingeholt werden. Im Frühling und im Sommer kam  noch das Aufziehen der kleinen Küken hinzu.  Im Herbst ging es dann ans Schlachten des Geflügels, die Gänse wurden gerupft, denn ihre Federn benötigte man für wärmende Federbetten.  Auch an der Betreuung des Großviehs hatte die Bäuerin oftmals  ihren Anteil: Sie hatte die Schweine zu füttern und die Aufzucht der Ferkel lag in ihrer Hand.
03_Aufziehen von Ferkeln mit der Flasche11_0100_195102_A. Wernitz 1932 beim Rübenschneiden
1932 Erna Wernitz bei der Ferkelaufzucht (links)  und Alwine Wernitz beim Rüben schneiden (rechts)

 Auch um die Kälberaufzucht kümmerte sie sich meist allein und wo es an Arbeitskräften zum Melken fehlte, musste sie morgens und abends die Kühe melken.
Wenn während der Erntezeit auf dem Feld und in der Scheune jede Hand gebraucht wurde, wie beim Einbringen des reifen Getreides oder Heues war ebenfalls die Hilfe der Bäuerin gefragt.
Bei den genannten Tätigkeiten wurde die junge Bäuerin von der Großmutter unterstützt. In derer Verantwortung, häufig auch bei den älteren Geschwistern, lag meist auch die Betreuung der Kinder.
 01_1934 Familie Zoberbier bei der Erbsenernte
Familie Zoberbier 1934 bei der Erbsenernte

Waren Arbeiten im Garten oder auf dem Acker nötig, nahm man die kleinen Kinder mit und setzte sie dort in eine Kiepe oder in die Ackerfurche. Ein Stück trockenes Brot in die Hand – und die Kleinen waren beschäftigt. Gefährlich war es, wenn sich  auf dem Grundstück ein „Toteisloch“ (bei uns hier unter der Bezeichnung „Röthe“ bekannt) befand, das ein Ergebnis der Eiszeit ist. Durch die Erwärmung der Erde begannen die Gletscher zu schmelzen. Dabei lösten sich hin und wieder riesige Eisbrocken und blieben liegen. Sie wurden durch das Schmelzen der Gletscher, deren Wasser  Geröll, Ton und Lehm mit sich führte, abgedeckt. Die anhaltende Erwärmung führte zum völligen Abschmelzen der Gletscher. Die sich in dem Gletscherwasser befindenden Feintone befestigten die entstandenen „Toteislöcher“ nach und nach, so dass sich darin Regenwasser sammeln konnte. Es bildeten sich große Wasserlöcher, die in unserer Gegend unter dem Namen Röthen bekannt sind und  auf fast jedem Gehöft anzutreffen waren. Diese sind  zum Teil bis 1,80 m tief. Genutzt wurden sie  zum Einweichen der Stängel bei der Leinenherstellung. Ließ die Bäuerin die Kleinkinder auch nur für einen kurzen Augenblick  unbeobachtet,  passierte es, dass die Kleinen zu den Röthen liefen, hinein fielen und ertranken. Das passierte in Jänickendorf nicht nur einmal. 

Während die Bäuerin über das ganze Jahr hindurch zum größten Teil die gleichen Arbeiten zu verrichten hatte, ist die Arbeit des Bauern  im Jahresverlauf stärker wechselnd. Die Feldarbeit beginnt für ihn im Frühjahr, wenn die gefrorene Erde aufbricht bis spät in den Herbst, wo die letzte Wintersaat in die Erde gebracht wird. Die Erntezeit ist für ihn jedoch die arbeitsreichste im ganzen Jahr. Mit dem ersten Frost beginnt für ihn dann eine ruhigere Zeit.
07_Pflügen mit Zweischarpflug10_1928 Minna Land geb.Lehmann beim Walzen03_Beim Eggen um 1930
1932 Pflügen mit Zweischarpflug, Eggen und beim Walzen

09_Willi Michaelis 1932 mit der Saatmolle06_Wetzen der Sense05_Mähen u
1930  beim Säen, beim Wetzen  der Sense und beim Getreide mähen

08_1934 Binden der garben04_Feierabend 1934
 Binden von Getreidegarben und die Arbeit ist geschafft

Es bestand einst auch eine feste Gemeinschaft zwischen dem Bauer, seiner Familie und dem Gesinde.
Gefrühstückt wurde erst, wenn das Vieh gefüttert war. Der Bauer saß meist am Tischende, neben ihm seine Frau und seine Kinder sowie die Alten. Daneben saßen  die Knechte und Mägde, sofern es üblich war mit ihnen am gleichen Tisch zu essen. Früher war es häufig so, dass die ganze Tischrunde, wenn sie nicht zu groß war, aus einer Schüssel aß. Gab es Kartoffeln, so wurden diese  auf ein weißes Tuch  in die Mitte des Tisches geschüttet. Die Speisen waren auch nicht so abwechslungsreich wie heute. Vielfach gab es eine festgelegte  wöchentliche Folge, die sich immer wiederholte. Ein Sprichwort sagt: “Wat de Bur ni kennt, das fritt he ni!“ (Was der Bauer nicht kennt, dass frisst er nicht) Es wurde also meist auf überlieferte Gerichte zurück gegriffen, die sich bewährt hatten und eigene Erzeugnisse waren.
Während der Mahlzeiten besprach man  die anliegenden Arbeiten des Tages. Wurden die Hinweise der Alten übergangen, scheuten sie sich nicht ihre Meinung trotzdem zu sagen: “Wenn ich nichts mehr zu sagen habe, brauch ich auch nichts mehr zu tun!“
Feierabend_Ziehe_1932Feierabend_Nitsche_1930
1936 Bauer Ziehe und W. u. August Nitsche mit Enkel

Abends, nach getaner Arbeit, setzte man sich auf die vor fast jedem Haus stehende Gartenbank zum Ausruhen; aber auch um ein Schwätzchen mit dem auf der anderen Straßenseite sitzenden Nachbar oder den Vorbeikommenden zu halten. Störenden Autolärm wie er heute in fast jedem Dorf zu hören ist, gab es damals noch nicht. So sprachen sich die neuesten Nachrichten im Dorf schnell herum.

Übergab der Bauer den Hof einem seiner Erben, zog er als sogenannter „Altsitzer“ ins „Altenteil“. Das bestand aus einer Stube und einer kleinen Kammer.
Bevor  der Umzug ins Altenteil erfolgte, sicherten sich die „Alten“ ihren Lebensabend im Haus der Kinder schriftlich ab. Das war notwendig, da sie keine Rente zu erwarten hatten und sich gewiss sein mussten, auf ihre alten Tage nicht hungern und frieren zu müssen oder gar vom Hof gejagt zu werden, aber auch würdevoll ihre letzte Ruhestätte zu finden.

Hier ein Beispiel eines Überlassungsvertrages aus dem Jahre 1930:

Es überläßt der Büdner und Maurer August Künisch den ihm gehörigen im Grundbuch von Jänickendorf band 3 Nr. 61 verzeichneten Grundbesitz nebst lebendem und totem Inventar an seinen leiblichen Sohn den Maurer Walter Künisch in Jänickendorf für den verabredeten Preis von 3.000 RM . Sagen: dreitausend Reichsmark.

Der Ueberlasssungspreis wird, wie in folgt belegt:
Der Veräußerer überweist den Ueberlassungspreis von ----- 3000. RM. Sage „Dreitausend Reichsmark“ als anteiliges Erbteil an seinen Sohn, den Werkzeugmacher Erich Künisch in Jänickendorf mit der Verpflichtung davon den Pflichtbetrag von 500 RM an seine Schwester verehelichte Koreel, Erna geb. Künisch in Jänickendorf abzugeben – alles zahlbar in 2 Jahren unverzüglich ohne Eintragung in das Grundbuch.



Der Erwerber verpflichtet sich, an seine Eltern, den Veräußerer und dessen Ehefrau Pauline Künisch, geborene Krüger in Jänickendorf folgenden Altenteil lebenslänglich zu gewähren:

  • als Auszugswohnung die Stube links vom Flur. Der Eingang zur Auszugswohnung geht vom Hofe aus und den daran stoßenden Kellerboden, den Boden über der Wohnstube und den  Kellerraum unter der Kellertreppe.
  • Die Mitbenutzung des Brunnens und des Abortes, der Küche und des Haus- und Wirtschaftsgerätes.
  • Den Aufenthalt auf der ganzen Wirtschaft.
  • Holz und Kiehn, dazu Kohlen zum Kochen und Heizen, von der Wirtschaft eingemachte Vorräte nach Bedarf.
  • Den dritten Teil des gewonnenen Obstes
  • Freies Essen und Trinken am Tische des Erwerbers oder auf Verlangen dem Altsitzer in die Auszugsstube zu liefern.:
    jährlich: a) zehn Ctr. Roggen
                 b) fünfzehn Ctr. Gute Esskartoffeln,
    wöchentlich: ½ kg Butter, gleich 1 Pfund und 1 Mandel Eier, wenn die Hühner vorherige welche legen
    täglich: ½ Liter Milch
    jährlich: ein ausgeschlachtetes Schwein von 2 Ctr. Gewicht zu Weihnachten.
    allfällig: pro Jahr 36 RM Kleider und Taschengeld in monatlichen Raten von 3 RM - I. Rate am 1. Juni 1930 zahlbar.
  • Das Recht, Besuche zu empfangen und ihren Sohn bei sich aufzunehmen so lange Letzterer (Erich) unverheiratet ist.
  • Freie Wäsche sowie Aufwartung und Pflege im Alter und in Krankheitsfällen,
  • sowie freien Doktor und Apotheke.
  • Freies Arangement und Begräbnis für den letztlebenden Altsitzer.

Verstirbt ein Altsitzer, dann sind von den Positionen  6 als: Roggen, Kartoffeln, Eier und Schwein nur die Hälfte zu liefern, dagegen ist der gesamte übrige Altenteil an den überlebenden Altsitzer in vollem Umfang zu liefern.
Der Jahresumfang des Altsitzers beträgt  - 500 RM.
Die Eintragung in das Grundbuch wird bewilligt und beantragt.
Der Altsitzer ist 64 Jahre und seine Ehefrau ist 65 Jahre alt.
Der Altenteil soll erst auf bloße Beibringung der Sterbeurkunden des Berechtigten im Grundbuche wieder gelöscht werden.
Die Löschung der Pos. Abtlg. II  11 Nr. 6 auf Grund der 2Ant. wird  allfertig beantragt.

Die Steuern und Lasten gehen vor der Auflassung ab an den Erwerber über die Auflassung soll sogleich erfolgen

Die Kosten trägt der Erwerber.
Jänickendorf, den 17. April 1930
gez. August Künisch
gez. Walter Künisch
 

Für pensionierte Offiziere hatte Heinrich VIII im 16. Jahrhundert die „Chelsea Pensioners“ gegründet. Reiche Leute zogen sich früher oft in ein Kloster zurück, wo sie bis zu ihrem Tode versorgt wurden. Aber der „kleine“ Mann war auf seine Familie angewiesen.
Schwieriger war es deshalb für den ins Rentenalter kommenden Bauer, wenn er keine Erben hatte, denn auch er musste sich beizeiten um seine Altersvorsorge kümmern. Eine Möglichkeit bestand im Verkauf seines Hofes und mit einer schriftlichen Vereinbarung seinen Lebensabend auf  demselben abzusichern. Dass solch ein Abkommen viel detaillierter sein musste als mit einem Sohn oder einer Tochter als Nachfolger ist verständlich.
Hier Auszug eines Kaufvertrages des Bauern August Wernitz an seinen Neffen Eduard Wernitz aus dem Jahre 1897

Auszug Kaufvertrag Grundstück Wernitz/Bölke 25. Januar 1897

187,00 M (Einhundertsiebenundachtzig Mark) Stempel einschließlich die zur Beglaubigung erforderlichen 1,50 Mark sind als Gerichtskosten berechnet.
Luckenwalde, den 25. Januar 1897
Delahon;  Gerichtsschreiber

Nachstehende Verhandlungen:

Verhandelt
Luckenwalde, den 22. Januar 1897
In der Hypothekensache des Hypothekenbuches
von Jänickendorf Band XIV A N 32  Blatt 257
sind am heutigen Tage erschienen:
1, der Kossäth August Wernitz
2, dessen Ehefrau, Caroline Emmermacher
beide zu Jänickendorf wohnhaft,
3, deren Neffe Eduard Wernitz, zur Zeit in
Frankenförde wohnhaft, letzterer leiblicher Sohn der verehelichten Halbhüfnerfrau Auguste Wullschläger geb. Wernitz zu Frankenförde
gegen die Person und Verfügungsfähigkeit
stehen Bedenken nicht entgegen.
Die Erschienenen zu 1 und 3 sind schlossen nachstehenden Kaufvertrag ab

§ 1.
Der Kossäth August Wernitz verkauft hiermit an seinen Neffen Eduard Wernitz das im Grundstück von Jänickendorf Band XIV A N0 32 verzeichnete Kossäthengut nebst Zubehör sämtlichen Haus und Wirtschaftsgerät lebenden und todten Inventarstücken, jedoch mit Ausnahme einer Kuh für 15000 Mark geschrieben Fünfzehntausend Mark, vom 1. Januar 1898 ab.

§ 2.
Das Kaufgeld mit Fünfzehntausend Mark wird am 1. Juli 1898 baar bezahlt.

§ 3.
Die auf dem veräußerten Kossäthengute ruhenden Lasten und Abgaben sind dem Käufer bekannt.

§ 4.
Käufer macht sich verbindlich dem Verkäufer und dessen Ehefrau, was diese hiermit annimmt, lebenslänglich und unentgeldlich nachstehenden Auszug zu gewähren:
1, jährlich 10 Scheffel Roggen,
                4 Scheffel Hafer,
                9 kg Salz.
2. Benutzung der Wiese und des Landes bis an die mittelste Fahre und an die Stiege entlang an Nachbar Nitsches Seite.
3. jährlich 60 Ztr. Kartoffeln, davon die Hälfte gute Eßkartoffeln, und die Hälfte gute Futterkartoffeln.
4. genügend Futter für eine Kuh und gute Streu.
5. einen Stand für die Kuh im Kuhstall vorn links.
6. jährlich zu Johanni 36 Mark zum Ankauf eines Schweines und 30 Mark Kleidergeld.
7. gehauenes Holz und  Kiehn  nach Bedürfniß mit freier Anfuhr.
8. jährlich den dritten Teil von allem genommenen Obste.
    1 Stein reingemachten Flachs.
9. Benutzung des zweiten Schweinestalles für das Schwein.
10. Begräbniß für den zuletzt Lebenden.
11. jährlich 8 Mandel Eier und zwei fette Gänse mit den Federn je 10 Pfd. Fleisch Gewicht
12. Benutzung des Bodens im großen Stalle an der Dorfstraße über der Rollkammer.
13. wenn keine Kuh gehalten wird, wöchentlich ein Stück Butter, alle zwei Monat 1 Mandel Käse, täglich einen Liter Milch
14. Käufer muß die Ländereien bestellen und die Früchte einernten.
15. Benutzung des Ende Landes hinter dem Backofen freie Düngung desselben mit 6 Fuhren Dung, 2 Fuhren Dung zum Pflanzen wo Käufer pflanzt.
16. freie Wäsche, Aufwartung und Pflege im Alter bei Krankheiten und Schwächen.
17. freie Wohnung in der Stube, Benutzung der Küche, der beiden Böden und beiden Keller auf der rechten Seite des Hause und freier Aufenthalt im ganzen Hause.
18. Mitbenutzung der Kammer im Hause
19. Mitgebrauch sämtlicher Haus- und Wirtschaftsgeräte,
20. Freie Besuchsfuhren mit Kutschwagen mit Pferden bespannt und Kutscher versehen.
21. Stirbt einer der Auszügler so sind die unter ad 1. 6. Und 11 angegebenen Gegenstände nur zur Hälfte zugewähren.

Vorstehende Unterschriften haben
a, der Kossäth August Wernitz
b, dessen Ehefrau Karoline Wernitz geb. Emmermacher
beide zu  Jänickendorf
c, der Kossäth Eduard Wernitz (früher Hüfnersohn) zu Frankenförde
nach Feststellung ihrer Person und Verfügungsfähigkeit vor Gericht als ihre eigenhändigen anerkannt.
   Luckenwalde, den 22. Januar 1897
Königliches Amtsgericht
(L.S.) gez. HeineD9


Abschrift
für den Kossäth Hier
Eduard Wernitz

J. 32/7 zu Frankenförde

07_Kaufvertrag 108_Kaufvertrag 2
09_Kaufvertrag 310_Kaufvertrag 4156



Wenn man diese Verträge liest, ist der Inhalt mit heutigen Testamenten oder Verträgen ähnlicher Art nicht mehr zu vergleichen. Die aus dem Arbeitsleben scheidende Generation ist finanziell abgesichert; es gibt die Möglichkeit im betreuten Wohnen oder in einem Alters-/Pflegeheim seinen Lebensabend zu verbringen. Aber die Fürsorge und persönliche Zuwendung, wie es innerhalb einer  Familie möglich ist, ist in diesen Einrichtungen einfach nicht gegeben.
Aber ich denke auf dem Lande ist das generationsübergreifende familiäre Leben doch heute noch ausgeprägter als in der Stadt und auch die räumlichen Möglichkeiten sind eher vorhanden, um den Eltern und Großeltern  das Leben in einem „Mehrgenerationenhaus“ zu ermöglichen.


Dass dabei Toleranz und gegenseitige Achtung eine besondere Rolle spielen – das war sicher auch schon vor 100 Jahren eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Miteinander.

Gisela Bölke
Juli 2016

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